Bitte Update am Ende des Artikels beachten! Ende März haben sich die Regierungen der 16 deutschen Bundesländer auf eine neue Fassung des Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder JMStV) geeinigt. Dieser hat faktisch die gleiche Bedeutung wie ein Gesetz des Bundes, mit dem unterschied, dass der in jedem Bundesland als einheitliches Landesgesetz gilt. Der neue Vertrag überträgt das Modell der Alterkennzeichnung, wie es sie für Filme und Computerspiele gibt, auf das Internet. Diese Einstufung erfolgt durch die Anbieter selbst. Als Kontrollinstanz dient dabei die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).
JMStV: Aus für schülerVZ?
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