Das Landgericht Köln hat sämtliche Anträge von facebook in der Klage gegen StudiVZ als unbegründet zurückgewiesen. Bereits zu Beginn der Verhandlung schlug der Vorsitzender Richter Heinz Georg Schwitanski beiden Parteien vor, man solle sich nach Möglichkeit außergerichtlich auf die Beauftragung eines Gutachters einigen. Dieser solle durch einen Vergleich der Quellcodes der Kontrahenten feststellen, ob und was kopiert worden ist.
Da Facebook dem nicht zugestimmt hat und außerdem keine Beweise vorbringen konnte, wurden alle Anträge vom Gericht abgelehnt. Zwar stellte das Gericht “nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten” fest, aber sah keinen Schaden für Facebook, da die Nutzer nicht in dem Glauben seinen, sie befänden sich bei Facebook.