SchülerVZ ändert AGB und Datenschutzerklärung

Als StudiVZ im Dezember 2007 die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einführte, war der Aufschrei der Nutzer groß, den diese enthielten in einer ersten Fassung unter anderem Punkte wie Werbung per E-Mail und Auswertung von Nutzerverhalten zu Werbezwecken. Bei den neuen AGB von SchülerVZ, die gestern an alle Nutzer verschickt wurden, stecken allerdings keine Punkte so ein Konfliktpotential. Außerdem hat StudiVZ aus den Fehlern bei der letzten AGB Änderung gelernt, als Nutzer gelöscht wurden, die dem neuen Vertrag nicht zustimmen wollten und ermöglicht es bei schülerVZ allen Nutzer, diese weiterhin zunutzen, auch wenn sie den neuen AGB nicht zustimmen.

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