Kommentarrichtlinien

Die Richtlinien für die Nutzung der Kommentarfunktion

Für die Nutzung der Kommentarfunktion müssen im Interesse der Redaktion und Nutzer folgende allgemeine Grundregeln beachtet werden. Durch die Nutzung der Kommentarfunktion stimmen Sie folgenden Regeln zu:

Die Blog-Kommentarfunktion soll eine sachliche Diskussion über das Thema der Beiträge ermöglichen. Um dies zu gewährleisten behält sich die Redaktion vor, Beiträge nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.

VZlog bietet die Möglichkeit, Kommentare zu Veröffentlichung freiwillig an und ist nicht verpflichtet, jeden Kommentar zu veröffentlichen.

In Kommentaren ist insbesonder Folgendes untersagt:

  • Der Missbrauch der Kommentarfunktion als Werbefläche für Webseiten oder Dienste (Spamming)
  • Das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen.
  • Rassismus und Hasspropaganda
  • Pornografie und Obszönitäten
  • Aufforderungen zu Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
  • Beleidigungen und Entwürdigungen von Personen in jeglicher Form
  • Verletzungen von Rechten Dritter (Personen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen)
  • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher politischer Richtung
  • Fremdsprachliche Beiträge.
  • Zitate ohne die Angabe einer Quelle bzw. des Urhebers.
  • Kommentare, die von den thematischen Vorgaben im Blog abweichen
  • Kommentare, die von den thematischen Vorgaben im Artikel abweichen
  • Mehrteilige Beiträge
  • Unkommentiertes Einstellen von Zitaten und Textausschnitten jeder Art
  • Veröffentlichung Privater Daten dritter
  • Kommentare, die hauptsächlich aus Link bestehen
  • Kommentare, die Werbung für Angebote Dritter darstellen
  • Angabe falscher E-Mail-Adressen oder sogenannter “Wegwerfadressen” (“Trash Mail” oder ähnliches)
  • Beleidigungen gegen Autoren oder andere Benutzer.

Diese genannten Regeln gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.

Verstöße gegen diese Richtlinien werden von VZlog.de nicht geduldet oder sanktioniert. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen. Die Redaktion sieht sich nicht verpflichtet, Kommentare freizuschalten, in welchen die Redaktion oder einzelne Autoren beleidigt oder herabgewürdigt werden.

Bei Berichterstattung über Angebote Dritter bitten wir diese, nur einen Beitrag als Antwort auf den Artikel zu verfassen.

Beiträge sollen möglichst ohne Links/URLs oder Verweise auf angebote Dritter auskommen.

Jeder Nutzer ist für die von ihm publizierten Beiträge selbst verantwortlich.

Inhaltliche Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinien behalten wir uns vor.

Lizensierung

Durch das Absenden von Kommentaren erteilen sie dem Betreiber eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, übertragbare, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz (mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen) für das Verwenden, Kopieren, öffentliche Aufführen, öffentliche Darstellen, Umformatieren, Übersetzen, Anfertigen von Auszügen (vollständig oder teilweise) und Weitergeben solcher Benutzerinhalte für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke auf oder in Verbindung mit dem Onlineangebot oder mit dem Marketing für das Onlineangebot, für das Erstellen abgeleiteter Werke oder die Einarbeitung solcher Benutzerinhalte in andere Werke und für das Vergeben und Autorisieren von Unterlizenzen zu Vorstehendem. Gleichzeitig sicherst du zu, dass du zur Erteilung dieser Lizenz berechtigt bist.

Werbung in Kommentaren

Werbung oder Verlinkungen auf kommerzielle Angebote innerhalb der Kommentare, auf die sich der Beitrag nicht direkt bezieht, sind untersagt und werden von uns mit extrem schlechter Laune aufgenommen, Freigeschaltet und in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für Trackbacks oder Pingbacks ohne Verlinkung. Der TKP für Kommentarwerbung liegt derzeit bei 100 Euro und wird nach tatsächlichen Abrufen des Werbe-Kommentars berechnet. Als tatsächlichen Abrufen des Werbe-Kommentars zählt jeder Ladevorgang der Seite, die von uns mit Google Analytics registriert wird. Die Rechnung wird am 15. des Monats versand

Stand: 08.12.2009

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