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Liebe Leserinnen und Leser,
Wie ihr vielleicht wisst, verabschieden die Länderparlamente in Deutschland zurzeit eine Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, der die Pflichten von Inhalteanbietern in Rundfunk und Internet neu Regelt: Wer Inhalte publiziert, die für Kinder „erziehungsbeeinträchtigend“ sind, muss Maßnahmen ergreifen. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Häufig wird gesagt, dies sei alles Freiwillig. „Freiwillig“ ist dabei nur die Wahl der Maßnahmen. Ein erster Praxistest des AK Zensur hat gezeigt, dass Selbsteinstufung und Alterskennzeichnung nicht praktikabel sind und dem Jugendschutz nicht dienen. Die Altersgrenzen werden auch bei alltäglichen Inhalten, wie man sie in diesem Blog häufig genug finden dürfte, schnell erreicht.
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist Richtungsweisend. Die Richtung zeigt allerdings in die Vergangenheit: Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden schon Mitte der 90er-Jahre diskutiert, dann aber als untauglich verworfen. Die Vorstellung, Regelungen aus dem Rundfunk könnten im globalen Kommunikationsmedium Internet funktionieren, ist naiv. Moderner Jugendschutz verlangt neue Konzepte und medienpädagogische Strategien.
Durch mangelnden Sachverstand, fehlende Einsicht in die Zusammenhänge und falsch verstandene Fürsorgepflicht wird ein populistisches Bündel von Vorschriften verordnet, das dem Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht dient.
Die “Zeigen” funktion der VZs unterstützt jetzt auch das von Facebook entwickelte und unter dem Open Web Foundation Agreement freigegebene
Die VZs unterstützen im Rahmen ihres medienpädagogischen Engagements die Aktion “Dialog Internet – Aufwachsen mit dem Netz” des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.