Soziale Netzwerke für Personaler zukünftig tabu

Eine der größten Ängste vor sozialen Netzwerken geht seit vielen Jahren davon aus, dass Personalchefs in Unternehmen in Socialnetworks nach Bewerbern suchen und dort auf unangenehme Informationen (zum Beispiel Partyfotos) stoßen könnten, die im Bewerbungsverfahren einen Nachteil darstellen können.

Dem will das Bundesministerium des Inneren nun entgegentreten und solche Recherchen im Bewerbungsverfahren zukünftig verbieten. Laut dem aktuellen Entwurf des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes sollen Daten aus sozialen Netzwerken, die vornehmlich privat genutzt werden zukünftig als schützenswerter Bereich der Privatsphäre gelten.

Bei Unternehmerverbänden stieß dies zunächst auf Unverständnis, weshalb Bundesinnenminister Thomas de Maizière die neue Regelung erläuterte. Es sollen nur öffentliche Informationen, die die dem Arbeitgeber ohne “Hürden” zugänglich sind, im Bewerbungsprozess verwendet werden dürfen. Daten und Informationen aus vornehmlich privat verwendeten und geschlossenen Socialnetworks wie den VZs dürfen nicht verwendet werden, während Informationen aus Diensten wie XING, die explizit der Darstellung beruflicher Qualifikationen dienen, verwendet werden dürfen, wobei jedoch zuvor der Bewerber über die entsprechenden Recherchen informiert werden muss.

Da die neue Regelung allerdings kaum kontrolliert werden kann und auch nicht auf Einhaltung überprüft werden soll ist fraglich, ob sich tatsächlich am verhalten der Personaler etwas ändert. Daher gilt auch weiterhin: Was niemand wissen sollte, sollte nicht im Internet stehen und wenn es sein muss, haben die VZs und die meisten anderen Socialnetworks für sowas Privatsphäreoptionen.

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