JMStV: Aus für schülerVZ?

Bitte Update am Ende des Artikels beachten! Ende März haben sich die Regierungen der 16 deutschen Bundesländer auf eine neue Fassung des Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder JMStV) geeinigt. Dieser hat faktisch die gleiche Bedeutung wie ein Gesetz des Bundes, mit dem unterschied, dass der in jedem Bundesland als einheitliches Landesgesetz gilt. Der neue Vertrag überträgt das Modell der Alterkennzeichnung, wie es sie für Filme und Computerspiele gibt, auf das Internet. Diese Einstufung erfolgt durch die Anbieter selbst. Als Kontrollinstanz dient dabei die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). 

Mit Software auf den Computern der Internetnutzer oder durch Jugendschutzoptionen beim Internetprovider sollen Eltern nach dieser Kennzeichnungen eventuell für ihre Kinder ungeeignete Inhalte vor diesen verstecken können. Solche Software wird mit grosser Wahrscheinlichkeit zukünftig mit PCs ausgeliefert und auch kostenlose Software zum Beispiel vom Bundesfamilienministerium ist schon angekündigt. Ausserdem hat bereits ein grosser deutsche DSL Anbieter angekündigt, diese Filterfunktion allen Kunden kostenlos anzubieten

Die Kennzeichnung durch die Anbieter ist optional und geschieht nach festgelegten Kriterien in die Stufen ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre, was nicht gekennzeichnet ist, wird automatisch als “Freigegeben ab 18 Jahre” gewertet.

Wenn ein Anbieter sich dafür entscheidet, dass sein Angebot ab 12 Jahre geeignet ist, muss er dafür sorge tragen, dass kein einziger Satz, kein Foto und kein verlinkter Inhalt gegen die Kriterien für eine Einstufung ab 12 Jahre spricht. Die Kriterien sind äusserst schwammig formuliert und für jeden, der kein Experte auf diesem Gebiet ist, kaum umzusetzen. Ein Beispiel für eines der Kriterien ist “Beeinträchtigung der gemeinschaftsfähigen Persönlichkeitsentwicklung”, was so ziemlich alles sein kann, aber auch nichts. Wer die Einstufung nach Meinung der KJM zu niedrig vornimmt, kann Strafen von mehreren Hunderttausend Euro auferlegt bekommen.

Das alles ist schon ein gewaltiges Problem für Blogger und Betreiber klassischer Websites, doch für Angebote mit von Nutzern erzeugten Inhalten wie z.B. Foren oder auch soziale Netzwerke wie schülerVZ ist dies kaum zu leisten, den auch jeder von Nutzern veröffentlichte Inhalt (worunter sogar private Nachrichten in sozialen Netzwerken fallen) muss vom Anbieter danach bewertet werden, ob er zur Einstufung der Seite passt.

Das heißt, schülerVZ müsste jedes Foto, jeden Textbeitrag und jeden Link daraufhin überprüfen, ob alles den Kriterien für “ab 12 Jahre” entspricht, was bei den unglaublich großen Mengen an Inhalten nicht zu leisten ist. Vor ähnlichen Problemen stehen auch Suchmaschinen wie Google und Verlage mit großen Foren wie Heise und Spiegel Online oder auch die Wikipedia, die ebenfalls alle alten Inhalte nachträglich und neue Inhalte vor der Veröffentlichung kontrollieren und bewerten müssten. 

Für nur auf erwachsene Benutzer ausgerichtete Angebote wie zum Beispiel studiVZ und meinVZ ist die neue Einstufung kein Problem. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn sie einfach “ab 18″ in die Altersfreigabeinformationen schreiben oder sich garnicht bewerten, doch für schülerVZ ist dies keine Option, schliesslich sind fast 80% der Nutzer minderjährig und wenn im Januar 2011 die Informationen über die Filteroption an alle Internetkunden in Deutschland verschickt werden und gleichzeitig jugendschutz.net eine grosse Kampagne für die neuen Möglichkeiten startet, werden hunderttausende Eltern sich dafür entscheiden, ihren Internetanschluss zu filtern.

Damit würden schülerVZ und anderen Angebote für Jugendliche und Kinder ein nicht unerheblicher Anteil an Nutzern wegbrechen, einfach weil diese anstatt der gewünschten Internetseite nur das Maskottchen der Zensursuchmaschiene FragFINN oder vergleichbares sehen.

Da aber ein Angebot wie schülerVZ nur funktioniert, wenn es wirklich viele Nutzer hat, diese sehr einfach darauf zugreifen können und Inhalte sehr einfach zu veröffentlichen und in grossen Mengen vorhanden sind, werden sozialen Netzwerke, Foren und Chats für Kinder und Jugendliche in Deutschland zukünftig kaum die Chance haben, eine relevante Grösse zu erreichen und von Werbepartnern finanzieret zu werden.

Sollte der Vertrag Anfang Juni von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet werden (womit zu rechnen ist), können wir also davon ausgehen, dass schülerVZ 2011 enorme Probleme bekommt und den Juni 2012 nicht mehr erleben wird. Die gleichen Probleme werden auch auf Haefft.de, spickmich und alle vergleichbaren Angebote zukommen.

Update: Entwarnung zumindest für schülerVZ Der Jugendschutzbeauftrage von VZnet schreibt in den Kommentaren zu diesem Artikel, dass die VZ-Netzwerke die neuen Kontrollpflichten des JMStV nicht einhalten müssen, da sie als Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia nach dem neuen Staatsvertrag gewisse Privilegien haben, was die Kontrolle von Inhalten angeht. Für die VZ-Netzwerke wird also alles beim alten bleiben können. Doch das macht den Vertrag nicht besser, schließlich genießen andere Websites nicht diese Privilegien.

Wer sich gegen die Verabschiedung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags einsetzen will, sollten sich an den Petitionen beteiligen, die bei allen Landtagen der deutschen Bundesländer eingereicht werden. Jeder Bundesbürger kann in jedem Bundesland teilnehmen und muss dafür nichts tun, ausser einen kleinen Stapel Papier (32 Seiten) ausdrucken und an die Sammelstelle schicken, welche die Petitionen an die Landtage weiterleitet. Die Briefe an die Landtage können über die Internetseite www.zensur-in.de erzeugt werden.

Staatsverträge werden von den Abgeordneten in den Landtagen kaum beachtet. Daher ein wichtiger Hinweis: Informiert euch ausführlich beim AK-Zensur und schreibt dann mal eurem Abgeordneten einen netten Brief, ruft Ihn an oder geht mal in eine Bürgersprechstunde. Die Politiker haben auch keine Ahnung, was sie da verabschieden. Das muss sich dringend ändern.

Wichtiger Hinweis für Journalistinnen und Journalisten: Bevor sie diesen Artikel, wie dies bereits einige ihrer Kollegen bei anderen Artikeln von uns getan haben, als Pressemittelung von VZnet Netzwerke Ltd. auffassen, informieren wir sie über Folgendes: VZlog.de ist kein Angebot von VZnet Netzwerke Ltd. oder auf irgendeiner weise organisatorisch, personell oder finanziell mit dem Unternehmen und seinen Besitzern verbunden. Pressemitteilungen von VZnet finden sie unter blog.studivz.net

90 thoughts on “JMStV: Aus für schülerVZ?

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  14. Ich halte vom JMStV zwar auch überhaupt nicht, aber die Sorge wie oben beschrieben ist zum Glück nicht berechtigt.

    Dazu steht unter §5 als Protokollnotiz folgendes:
    “Die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland stellen fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden.” Eine Protokollnotiz ist ebenso gültig vor Gericht wie der Staatsvertrag selbst, also bindend.

    Damit ist konkret gemeint, dass alle Anbieter wie die VZ-Netzwerke eben gerade nicht für alle Bilder, Pinnwandeinträge usw… soweit verantwortlich sind, wie oben beschrieben. Zum Glück. Trotzdem: Die Welt wäre ohne diese Neufassung des JMStV eine bessere Welt.

  15. Ein paar Sachen im Artikel stimmen nicht. Staatsverträge der Länder sind Landesgesetze. Da alle Länder aber zustimmen müssen, damit ein Staatsvertrag in Kraft tritt, gelten sie in ganz Deutschland.

    Allerdings muss JEDES einzelne Landesparlament zustimmen. Üblicherweise ist dies aber jeweils nur Formsache, die Parlamente nicken das ab was die Ministerpräsidenten beschlossen haben.

    Abgesehen von dem oben angesprochenen gibt es aber auch noch eine ganze Reihe weiterer Probleme, siehe auch, u.a.:

    http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzentrale/2010/03/26/alvar-freude-warum-kurt-beck-falsch-liegt/
    http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-anhoerung.html
    http://blog.odem.org/2010/02/kjm-will-access-blocking.html

  16. @Felix: Danke für Anmerkung, das Kernproblem bleibt natürlich trotzdem bestehen: Die Haftung, die schwammigen Kriterien und die kosten für qualifiziertes personal, um das ganze sicher einschätzen zu können.

    @Alvar: Danke, werde ich korrigieren.

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  18. Pingback: Tim Bartel

  19. @ Felix Schmitt

    Die Protokollnotiz der Länder HB, HH und Saarland ist interessant – mindestens genauso interessant, wie die Frage, wie sich diese Notiz mit dem Text des JMStV-E in Übereinstimmung bringen läßt. In § 5 Abs 3 findet sich nämlich in der Tat eine Passage, die zu dem Thema des Blogbeitrags passt:

    “Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. ”

    http://www.cccmz.de/wp-content/uploads/2010/02/JMStV-unterschied-20100218-basis.pdf

  20. Pingback: Kai. 

  21. Pingback: Achim Friedland

  22. Pingback: Christian Scholz

  23. Das Gesetz ist mal wieder der übliche Mist den die Politik zum Thema Internet verzapft.
    Die Frage ist aber, wieviele Nutzer sich wirklich so einen Filter am PC anschalten.

    Wenn nämlich nur sehr wenige Seiten überhaupt eine Alterskennzeichnung durchführen, würde das Angebot für Kinder und Jugendliche wieder so klein das eine Internetnutzung mit Filter nutzlos wird.

    Und zum Beispiel studiVZ. Ich würde an deren Stelle keine Angabe zum Alter machen. Die Schüler werden es trotzdem nutzen weil es eben alle anderen auch tun und wenn man nicht dabei ist, ist das eben ganz schlecht fürs Image. Und die werden Ihre Eltern schon davon überzeugen das der Filter Blödsinn ist.

    Na, also mal schauen was dabei rauskommt.

    Aber vielleicht kommt ja auch alles viel besser und die Kids spielen endlich wieder im Garten ;-) ))

  24. Pingback: C.

  25. Dieses Gesetz ist ein Skandal. Mehr kann man dazu nicht sagen.

    Wäre angesichts dieser zu erwartenden Probleme für VZnet nicht ein gemeinsamer “Elternbrief” vom AK und schülerVZ sinnvoll? Der AK mit seiner Kompetenz und VZnet mit ihrer PR und reichweite, könnten ein paar nette Infos für die Eltern der Schüler schreiben, die auf der schülerVZ startseite verlinken und die Kinder sollen es ihren Eltern ausdrucken. Fände ich gut.

  26. Pingback: Daniel Pfliegi

  27. Ohmann, da haben sie die Länder ja wieder etwas ausgedacht.
    “Die Kennzeichnung durch die Anbieter ist optional und geschieht nach festgelegten Kritieren in die Stuffen ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre, was nicht gekennzeichnet ist, wird automatisch als “Freigegeben ab 18 Jahre” gewertet.”

    Das beudetet ja das jede Seite, die außerhalb Deutschlands liegt, automatisch FSK 18 ist. oO

    Lasst mich raten? DNS-Server? :D Sry aber ich bin 15 und habe von YouTube gelernt wie man dan ändert. Das kann jeder Vollidiot.

  28. Pingback: Joel Rau

  29. Pingback: Das Paulinsche

  30. @Manuel: Erstmal gibt es dabei ja garkeine Filter sondern nur die kennzeichnung. Für die Filterung kann dann alles mögliche Benutzt werden.
    Wenn man die Zensur bei seinem Provider kauft, kann er zum Beispiel deinen ganzen Traffik durch einen Transparenten Proxy schicken, der dann nach den kennzeichnungen sucht.
    Oder es ist in der Firmware deines Routers drin
    Oder auch als Software auf dem PC selbst

    Anders als bei den Zensurlisten gibt es keine Liste sondern die Kennzeichnung ist teil der Website (als metatag). Daher machen DNS Manipulationen absolut keinen sinn. Dafür gibt es aber tausend andere möglichkeiten, die Sachen zu filtern.

    Die Idee dabei ist, das die Regierung ja nicht zensiert sondern die Eltern für ihre Kinder.

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  38. Ach meine lieben Kinder, nutzt doch einfach einen Web-Proxy und alle Probleme lösen sich in Luft auf. ;-)

    Müsste den doch nur ein Größerer erzählen wie es funktioniert und fertig. Eltern, die bei 12-jährigen “Kindern” zu solchen Filtermethoden greifen … naja. Haben meine auch mal gemacht, da war ich aber 8 oder 9. Dann habe ich ihn einfach ausgehebelt – fertig.

    Sinnlos. Einfach nur sinnlos.

  39. Leute, ihr seht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das is nur wieder ein Vorwand zur Zensur. Heutzutage werden doch manche Egoshooter nicht mehr in Deutschland zugelasseb weil sie “zu brutal sein”. Ja, gut, mag sein aber mir wird echt mulmig bei dem Gedanken das wir nämnächst unsere Internetseiten vieleicht anmelden müssen und sie zulassen lassen müssen. Tolle Zukunkt.

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  43. Hallo Michel,

    das Thema ist durchaus komplex. Allerdings stehen die Karten für schülerVZ nicht ganz so schlecht, wie in dem Blogpost geschildet.

    In § 5 III JMStV-E steht:
    “Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. Der Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft.”

    Besonders Augendmerk sollte hier auf Satz zwei gerichtet werden. Neben WKW und Lokalisten haben auch die VZ-Netzwerke 2009 den Verhaltenskodex bei der Frewilligen Selbstkontrolle für Multimedia-Diensteanbieter unterzeichnet (siehe http://fsm.de/de/Web_2_0 ). Wir haben ganz maßgeblich an der Erarbeitung dieses umfangreichen Dokuments mitgearbeitet, das außerdem auch evaluiert und weiterentwickelt wird. Wir gehen deswegen davon aus, dass die Privilegierung des § 5 III 2 JMStV-E für uns einschlägig sein wird.

    Liebe Grüße und frohe Oster.
    Philippe.

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  50. “[...]Wichtiger Hinweis für Journalistinnen und Journalisten: Bevor sie diesen Artikel, wie dies bereits einige ihrer Kollegen bei anderen Artikeln von uns getan haben, als Pressemittelung von VZnet Netzwerke Ltd. auffassen, informieren wir sie über Folgendes: VZlog.de ist kein Angebot von VZnet Netzwerke Ltd. oder auf irgendeiner weise organisatorisch, personell oder finanziell mit dem Unternehmen und seinen Besitzern verbunden. Pressemitteilungen von VZnet finden sie unter blog.studivz.net”

    Es heißt ja auch: Der Blog ÜBER SchuelerVZ, StudiVZ und MeinVZ und nicht VON!!!

    Schöner Artikel, zum Glück bin ich ja nicht davon betroffen, dass es eine Schweinerei ist, wissen wir ja schon lange, und dieses Gesetz, muss genauso, wie das Zugangserschwernisgesetz entweder stark abgeändert oder ganz unwirksam gemacht werden. Es darf nicht in dieser form verabschiedet werden. Dafür setzen wir Piraten (Piratenpartei) uns ja ein. Wir sammeln Unterschriften für Petitionen und informieren Bürger wir erreichen nur noch nicht alle Ohren, wie mir scheint. Die Resonanz der Bürger ist ziemlich gering. So egal kann das denen ja nicht sein!

    Wobei nochmal bemerkt, gibt es uns Junge Piraten ja auch noch. Wann wird es denn also im SchuelerVZ mal politisch: Pirat geben? Kann das nicht mal weitergeleitet werden? :;)

    Ansonsten guter Beitrag!

    • @Hanibalbecter: Du glaubst nicht, was für Probleme manche Journalisten damit haben, das zu bemerken. Da wir uns mit VZnet noch lange gut vertragen wollen, weisen wir bei manchen Themen nochmal extra darauf hin, wenn größere Aufmerksamkeit dafür zu erwarten ist.

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  55. Ich sehe in der Sache die Gefahr einer schleichenden Zensur. Durch den Einsatz entsprechender Filtersoftware könnten Jugendliche von nicht-eingestuften Seiten die u.a. politisch unbequeme Themen beinhalten oder auch von P2P Tauschbörsen ferngehalten werden (beides könnte doch sehr stark von entsprechenden Kräften beeinflusst werden….)
    Auch sehe ich mit dem Gesetz Art.5 Abs.1 des Grundgesetzes angefasst.
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten…

  56. Ich würde es ja begrüßen, wenn SchülerVZ zumacht. Am besten MeinVZ und StudiVZ gleich hinterher. Erst einen auf Fakebook machen, und dann auch noch möglicherweise das Blut eines Menschen, der einen “Dummen-Jungenstreich” begangen hat, an den Händen haben…nee, so ein Unternehmen kann nicht gut für die Geselschaft sein. Dann geht doch lieber alle zu Facebook (dem Original), oder Werkenntwen, wenn es unbedingt sozialvernetzt sein muss (als ob das nicht im echten Leben als einziges wirklich ginge, mit der sozialen Vernetzung). Und dieser Kommentar hier wird wahrscheinlich zensiert, wie man die Holtzbrinck-Töchter halt so kennt…

    • Schön, dass du uns gleich Zensur vorwirfst. Wir sind übrigens keine Holtzbrinck-Tochter und auch sonst auf keine weise mit VZnet Netzwerke Ltd. verbunden.

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  62. Kein Internet mehr unter 18 – fertig. xP
    Vielleicht sollte man langsam mal anfangen darüber nachzudenken, wie man ein neues Netz bauen kann.. in den Städten über die WLAN-Router und dann privat Kabel verlegen.. (*total utopisch*, ich weiß.. )

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  67. @seraphim: Du weist schon, dass der Art. 5 auch schon sagt, wo er nicht gilt? Wenn du dich schon auf unsere Verfassung beziehst, solltest du auch keine unvollständigen Angaben über ihren Inhalt machen!

    Artikel 5 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  68. Pingback: Tom

  69. Pingback: Heiko C.

  70. Zensur ist bis zu einem gewissen Grad wichtig. Eine “Kennzeichnung von Webseiten” finde ich bis zu einem gewissen Grad gut, wo es auch neue wege öffnen kann, was den Jugendschutz betrifft. Ich entsinne mich dort an eine Software, die man zum Beispiel in Schulen oder Internetcafe´s installiert, und diese software dann auf Websiten den Quelltext (eingebetteter Frame) prüft, mit dem die Seite vorher kategorisiert wurde. So zum Beispiel beate-uhse.com.

    Somit kann man vorher ausschliessen, das Kinder/Jugendliche solche Seiten besuchen können.

    Ich finde es *eingeschränkt* gut.

    MfG, Jan

  71. Pingback: Frank

  72. @FastB: Es gibt einen unterschied dazwischen, ob man das Alter des Betrachter bei Pornographie vorher überprüfen muss und darin, dass jeder Blogger entscheiden muss, ob sein Blogpost und jeder einzelne Kommentar dazu jetzt ab 6 oder erst ab 12 Jahre geeignet ist und 6.000€ Strafe zahlen muss, wenn er sich falsch entscheidet.

    Das System mit den vielen Stufen ist auf jedenfall nicht geeignet für das Internet. Da würde ich eher “für alle”, “ab 12″ und “ab 18″ vorschlagen. Wobei man dann genau sagen müsste, was welcher Stufe entspricht (z.B. ist dann Pornographie immer ab 18).

  73. Dieser Staatsvertrag ist nicht nur in der Umsetzung seiner Ziele schlecht und unpraktikabel, sonder diese Ziele sind auch noch falsch!

    Früher hat man seine Kinder vor den Fernseher gesetzt, den Kinderkanal angemacht und dann die Fernbedienung weggenommen, weil die Kinder dann ja nichts böses sehen können.

    Und genau das will auch der JMStV: Die Eltern sollen ihre Kinder vorm Internet parken können, damit sie ihre Ruhe haben und sich nicht mit ihnen und diesem Internet beschäftigen müssen.

    Wie sollen die Kinder denn so Medienkompetenz lernen?

  74. Ich fordere die ausnahmslose Umsetzung dieses Staatsvertrages!
    Das wird die beste Unterhaltung des Jahres!! =D

  75. Pingback: Arbeitskreis Zensur

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  79. Pingback: hasp

  80. @Philippe: Danke für die Aufklärung. Umfassende Information und kritische Recherche vor der Meinungsbildung ist schließlich alles.

  81. Pingback: JMStV: Goodbye schülerVZ, YouPorn, RedTube & Co? | D-F-F-BLOG

  82. Pingback: wemaflo.net » Aus für SchülerVZ durch neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?

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  86. Pingback: Jugendschutzgesetz für Internetblogs | Cheap Showmanship

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