Stiftung Warentest testet Datenschutz und Nutzerrechte: VZ-Netzwerke sind Testsieger

In der aktuellen Ausgabe des Magazins “Test” der Stiftung Warentest findet sich ein Test von acht deutschsprachigen Socialnetworks mit dem Schwerpunkt auf Datenschutz und Nutzerrechten. Auf den ersten beiden Plätzen mit der Bewertung “einige Mängel” befinden sich schülerVZ sowie studiVZ (wobei meinVZ und studiVZ unter dem Begriff studiVZ geführt werden). Am schlechtesten bewertet (“Erhebliche Mängel”) wurden Stayfriends, Facebook, LinkedIn und MySpace, die in fast allen Punkten mit “mangelhaft” bewertet wurden.

Bewertet wurden die Kategorien “Organisation und Transparenz” (schülerVZ: 2,6 studiVZ: 2,2 Facebook: 3,9, MySpace: 4,6), “Umgang mit Nutzerdaten” (schülerVZ: 1,4 studiVZ: 1,8 LinkedIn: 3,7 Facebook: 5,0 MySpace 5,0), “Datensicherheit” (schülerVZ; 3,9 studiVZ: 3,9 Wer-kennt-Wen: 4,8 Jappy: 5,0 Facebook: 5,0 LinkedIn: 5,0 MySpace: 5,0), “Nutzerrechte” (schülerVZ: 1,1 studiVZ: 1,1 jappy 2,0 MySpace: 4,7 Facebook: 5,3), “Jugendschutz” (schülerVZ: 3,8 Facebook: 4,5 Stayfriends: 5,2) und “Mängel in den AGB” (schülerVZ und studiVZ: sehr gering; Facebook, LinkedIn und MySpace: sehr deutlich).

Beim Punkt “Datensicherheit” wurde ein Teil der Bewertung durchgeführt, indem Hacker mit Erlaubnis der Anbieter versuchten in das Netzwerk einzudringen und einen Testaccount zu übernehmen. Dieser Überprüfung stimmten alle im Test befindlichen Anbieter außer Xing, Facebook, MySpace und LinkedIn zu. Anbieter, die mit dieser Überprüfung nicht einverstanden waren, erhielten eine Abwertung in diesem Unterpunkt.

Besonders hervorgehoben wird im Test die Erteilung umfangreicher Nutzungsrechte an die Betreiber, die Insbesondere bei den Amerikanischen Anbietern im Test der Fall ist. Hier zu heißt es im Test:

Facebook, Myspace und LinkedIn schränken die Rechte der N

Kommentare 1utzer ein, räumen sich selbst aber weitreichende eigene ein, vor allem Daten an Dritte weiterzugeben. Zu welchem Zweck, sagen sie nicht. Bei Facebook zum Beispiel heißt es: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest“. Unter IP-Inhalte ist das geistige Eigentum beispielsweise an Texten und Bildern gemeint.

Dazu stellte die Stiftung Warentest bei der Überprüfung der AGBs fest, dass diese insbesondere bei Facebook und MySpace in teilen ungültig sind: “Myspace hat sich sogar verschlechtert, wie unsere Untersuchungzeigt. Dieser Anbieter verwendet über 20 unwirksame Klauseln. Darin räumt er sich teilweise weitgehende Rechte gegenüber den Nutzern ein.”

Insbesondere zu diesem Punkt wird hervorgehoben, dass die VZ-Netzwerke vorbildlich mit den Rechten der Nutzer umgehen und ihre AGB nur “sehr geringe” Mängel haben.

So ein Test spiegelt natürlich nur den Stand zum Zeitpunkt wieder, in dem er durchgeführt wurde und da sich die meisten der getesteten sozialen Netzwerke zur Zeit schnell verändern, kann das vorgestellte Ergebnis morgen schon wieder veraltet und falsch sein.

Die Stiftung empfiehlt, äußerst sorgsam mit persönlichen Daten umzugehen. Nutzer sollten sich genau überlegen, welche Informationen für die Öffentlichkeit bestimmt sind und entsprechend in eines der Sozialen Netzwerke eingestellt werden sollte. Besondere Umsicht empfiehlt sich bei den Netzwerken, die von ihren Nutzer umfangreiche Rechte über die eingestellten Daten erhalten.

0 thoughts on “Stiftung Warentest testet Datenschutz und Nutzerrechte: VZ-Netzwerke sind Testsieger

  1. Pingback: Neues Datenleck bei schülerVZ | VZlog

  2. Pingback: Jahresrückblick: März 2010 | VZlog

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>