Von Michel am 26. Februar 2010 um 09:55

Am Dienstag sprach das US-Amerikanische Patentamt dem amerikanischen Socialnetwork Facebook ein Patent mit dem Titel “Dynamically providing a news feed about a user of a social network” (“Dynamisches bereitstellen eines Nachrichten-Flusses über einen Benutzer eins Sozialen Netzwerks”). Eingereicht wurde das Patent bereits 2006.

Als Erfinder der Methode zur “Darstellung und Anordnung von Aktivitäten anderer Benutzer” werden Facebook-Gründer Mark Zuckerberg sowie Ruchi Sanghvi, Andrew Bosworth, Chris Cox, Aaron Sittig, Chris Hughes, Katie Geminder und Dan Corson genannt.

Die offizielle Zusammenfassung des Patents lautet folgendermaßen:

A method for displaying a news feed in a social network environment is described. The method includes generating news items regarding activities associated with a user of a social network environment and attaching an informational link associated with at least one of the activities, to at least one of the news items, as well as limiting access to the news items to a predetermined set of viewers and assigning an order to the news items. The method further may further include displaying the news items in the assigned order to at least one viewing user of the predetermined set of viewers and dynamically limiting the number of news items displayed.

Beschrieben wird unter anderem, wie Inhalte in Form von Nutzer-Aktivitäten gesammelt und geordnet werden sollen sowie die Optionen zur Filterung durch den Nutzer. Nicht von dem Patent betroffen sind Statusnachrichten wie bei Twitter oder im Buschfunk.

Von diesem Patent, das auch in Europa gilt, wird die zukünftige weiterentwicklung aller Socialnetworks betroffen sein, schließlich gilt eine News Feed wie bei Facebook als sinnvoller Einstieg für den Nutzer in sein Socialnetwork, weshalb viele Nutzer gerne sehen würden, dass die VZ-Startseite zu einem solchen News Feed umgestaltet wird, was jetzt wohl nicht mehr möglich sein wird.

Besorgt über das Patent äußerten sich auch vertretter der Activity Stream Standard Organization, an der neben Google und anderen auch Facebook beteiligt ist. Chris Messina von Google sagte dazu:

Ich hoffe, das Facebook dieses Patent nicht durchsetzen wird. Wegen diesem Problem durch das Patentrecht wurde die Open Web Foundation gegründet, die solche Patente besitzen sollte, damit die Technologie für alle frei bleibt. Dies ist ein erneutes Beispiel dafür, dass das Patentsystem nicht dafür gemacht wurde, um die richtigen Innovationen zu fördern.

Jeder andere, der einen Activity Stream nutzt, sollte keine automatische Sortierung der Einträge nutzen. Eine einfache zeitliche Anordnung sollte von dem Patent nicht betroffen sein.

Der Activity Stream Standard soll Teil von OpenSocial werden, einem Standard für soziale Netzwerke, der auch von den VZ-Netzwerken genutzt wird.

Update: In Deutschland nennt sich das Patent beim Patent und Markenamt “SYSTEME UND VERFAHREN ZUM ERZEUGEN EINER SOZIAL-ZEITLINIE” und ist unter dem Aktenzeichen “EP1971911″ zu finden.

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Kommentare
Kommentar von Lukas Heblik
am 26. Februar 2010

Das ist doch ein Witz :o

Kommentar von franzmueller
am 26. Februar 2010

wer sich so etwas patentieren lassen muss tut mir leid
und leute die sowas patentieren auch

Kommentar von Lukas F.
am 26. Februar 2010

Leider kein Witz, die haben sich das tatsächlich patentieren lassen. Ich bin gespannt, wie sich das auf BuddyPress auswirkt.

Kommentar von Michael P.
am 26. Februar 2010

Naja Blödsinn ist das nicht, 2006 war das Jahr wo alles wirklich ernste Züge annahm und es um viel viel Geld ging, wenn ich etwas erfinde möchte ich es mir ja auch nicht wegnehmen lassen

Allerdings sollte man sich überlegen ob man das Patent jetzt ( 2010 ) noch braucht

Kommentar von Simone
am 26. Februar 2010

Da Facebook ja viel Geld braucht (sie sind nunmal nicht wirklich profitabel und sammeln noch immer Kredite ein) können sie jetzt zum Beispiel Linzenzzahlungen von Google (Buzz) oder Yahoo (Flickr) verlangen.

Kommentar von Alex
am 26. Februar 2010

Jetzt bekommen wir wohl niemals eine ordentliche Startseite in den VZs

Kommentar von mathias
am 26. Februar 2010

Ihr habt nicht recht damit, dass das Patent keine Status Updates enthält. Das sind auch von den Usern ausgelöste Events.

Twitter (und die VZ-Gruppe) können sich schonmal auf die Klagen freuen.

Kommentar von Tina
am 26. Februar 2010

@Michael: Das Patent wird jetzt, wo solche Systeme verbreitet sind, sehr viel Geld einbringen. Facebook kann jetzt eine Lizenzgebühr festlegen, zum Beispiel 0,001$ pro Update und 0,1$ pro User. Allein Twitter müsste für die Updates über 18 Millionen $ für 2009 bezahlen und nochmal 7 Millionen $ für die Nutzer. Das ist mehr als VZnet zur Zeit jährlich umsetzt . Und es gibt ja mehr Firmen als Twitter, die solche activity streams anbieten

Kommentar von Cenk
am 26. Februar 2010

@Tina: So ein Quatsch. Siehe Zitat am Ende: “Eine einfache zeitliche Anordnung sollte von dem Patent nicht betroffen sein.”

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