Rechtsanwalt zeigt vier VZ-Mitarbeiter an
Von Timo am 13. November 2009 um 18:01
Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Dost hat Anzeige gegen vier Mitarbeiter von VZnet erstattet. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung dazu heißt es:
Die Verdachtsmomente für die bei der Staatsanwaltschaft Berlin in dieser Woche erstattete Strafanzeige leiten sich aus dem Ermittlungsverfahren ab, das die Staatsanwaltschaft Berlin seit dem 18.10.2009 wegen versuchter Erpressung gegen Matthias L. bis zu dessen Selbstmord in der Untersuchungshaftanstalt geführt hat. In Auswertung dieser Akten ergibt sich gegen einen Mitarbeiter der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage und gegen vier Mitarbeiter der Verdacht der falschen Verdächtigung.
Der Rechtsanwalt zitiert in der Folge aus dem Vernehmungsprotokoll:
In einer Zeugenvernehmung sagte ein Unternehmensmitarbeiter aus: “Ich bin über ein Chat-Programm mit ihm (gemeint ist Matthias L. – Einfügung des Verfassers) in Kontakt getreten. Bei dem Kontakt stellte ich klar, dass wir an den Sicherheitslücken interessiert sind und sicherstellen wollen, dass die Daten gelöscht werden. Angebote finanzieller Art haben wir nicht gemacht.”
Bei dem Unternehmensmitarbeiter handelt es sich nach Informationen von VZlog um den CTO von VZnet, der über die Kommentare im Blog von Matthias L. mit ihm öffentlich Kontaktaufgenommen hatte. Ihm wirft der Anwalt eine falsche uneidlichen Aussage gem. § 153 StGB vor, was mit einer Freiheitsstraffe von bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Der bereits genannten Person und drei weiteren VZnet-Mitarbeitern wirft Dost außerdem falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB vor, was mit einer Freiheistrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstraffe geahndet werden kann. Dabei wird inbesondere Angeführt, dass eine Unternehmensmitarbeiterin bei der Anzeigenerstattung am 20.10.2009 gegenüber der Polizei erklärte, Matthias L. habe durch Ausspähen von Daten eine Straftat gem. § 202 a StGB begangen. Dem entgegen steht allerdings die Mitteilung von VZnet, dass nur öffentliche Daten betroffen seien, was ein solches Vergehen ausschließt.
In der Pressemitteilung heißt es
In die gleiche Richtung zielen die Ausführungen einer weiteren Mitarbeiterin des Unternehmens gegenüber der Polizei, die ebenfalls verschwieg, dass es sich um offen einsehbare Daten handelte. Der Polizeibeamte notierte zu ihren Ausführungen:
“Diese gab an, dass bereits am Freitag, dem 16.10.2009 ca. eine Million User-Datensätze der Online communication SchülerVZ ‘gecallt’ wurden.”
Wie der Ermittlungsakte zu entnehmen ist, waren vier der nun angezeigten Unternehmensmitarbeiter von Beginn an in die Vorgänge um und mit Matthias L. involviert. Deshalb liegt der Verdacht nahe, dass alle vier Unternehmensmitarbeiter gemeinschaftlich übereingekommen waren, Matthias L. gegenüber den Polizeibehörden wider besseren Wissens einer Straftat gem. § 202 a StGB zu bezichtigen.
Außerdem ist der Anwalt der Meinung, es habe keine Erpressung seitens Matthias L. vorgelegen, weshalb die Anzeige gegen ihn ebenfalls gegen § 164 StGB verstoße:
Hinzu kommt außerdem, dass Matthias L. in seiner Beschuldigtenvernehmung vom 19.10.2009 unter Verweis auf das Chat – Protokoll auf das Zahlungsangebot des Unternehmens vom 17. 10. 2009 hinwies:
“Denn da bieten Sie mir auch schon Geld an.”
Folglich bestehen auch erhebliche Bedenken am Vorliegen des subjektiven Tatbestands der Erpressung. Denn Vorsatz muss auch die Bereicherungsabsicht durch Schädigung des fremden Vermögens umfassen, die jedoch schon dann auszuschließen sein dürfte, wenn das Unternehmen ohne jede Gegenforderung Geldzahlungen von sich aus anbietet. Die spätere Bezifferung eines Geldbetrages ändert an der rechtlichen Einordnung nichts. Zumal ausweislich der Aussagen des Matthias L. in seiner Beschuldigtenvernehmung am Sonntag während der Verhandlungen in den Geschäftsräumen des Unternehmens Einigkeit über die Zahlung von 80.000 EUR erzielt und diesbezüglich auch ein Vertragsentwurf aufgesetzt worden sein soll. Bezeichnend erscheint hier, dass die Unternehmensmitarbeiter auch keine näheren Angaben zum Verlauf und dem tatsächlichen Inhalt der Vertragsverhandlungen mit Matthias L. getätigt haben. Auch über die Fertigung eines Vertragsentwurfs wurde nichts mitgeteilt. Dass Vertragsverhandlungen aber stattgefunden haben belegen indiziell bei der Ermittlungsakte befindliche, handschriftliche Aufzeichnungen. Der unbekannte Verfasser dieser Aufzeichnungen hat dort unter anderem auch notiert: “Vertrag über Zahlung”.
Die Berliner Staatsanwaltschaft konnte den Eingang der Anzeige noch nicht bestätigen und wollte keine Stellungnahme abgeben.
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Florian Küpper
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Kommentare
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am 13. November 2009
der hat die doch aber angezeigt, oder? da steht nämlich angezWeigt… und das stelle ich mir doch etwas, naja, seltsam vor…
am 13. November 2009
Eine ‚Anzweige‘. ☺
am 13. November 2009
Korrektur: zweigt = zeigt :)
am 13. Dezember 2009
Es ist ungeheuerlich wie dieser junge Mann aus der Provinz von StudienVZ behandelt wurde.Warum hat man ihn denn per Taxi nach Berlin geholt? Doch um ihn fertig zu machen. Man hätte mit etwas mehr Verstand u nicht mit der großen keule an die sache herangehen müssen. Jetzt schiebt man es offensichtlich auf ein paar Mitarbeiter die man opfert um selbst blütenrein dazustellen.Pfui-ich hoffe die Verantwortlichen haben Kinder die selbst mal in so eine Klemme geraten u dass sie ihr Leben lang daran denken dass sie ein junges Leben geopfert haben.. Aber Moral und Empathie fehlt diesen Verantwortlichen von StudienVZ -d.h. übernimmt die überhaupt jemand? Sie haben ein Menschenleben auf dem Gewissen. Ich stand am Grab des jungen Mannes auf dem Friedhof seines Heimatdorfes Neunkirchen am Brand u habe um ihn geheult weil ich selbst 3 erwachsene Kinder habe