Vorfahrt für die Kirchen auch im Social Web?

Ein Gastbeitrag von René Hartmann, Zweiter Vorsitzender des Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) zur Problematik der Kostenlosen Edelprofile für Religionsgemeinschaften bei StudiVZ.

Staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften erhalten auf Wunsch kostenlose Edelprofile in den VZs. Den Anfang macht die evangelische Kirche. Dies wirft einige Fragen auf. Zunächst die, was mit „staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften“ eigentlich gemeint ist. Denn da in Deutschland Religionsfreiheit herrscht, benötigen Religionsgemeinschaften keine staatliche Zulassung. Möglicherweise sind diejenigen Religionsgemeinschaften gemeint, die als Körperschaft des öffentliches Rechts organisiert sind. Dies wären dann vor allem die evangelische und die katholische Kirche.

Das liefe darauf hinaus, den großen Kirchen, die bereits über breite Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit verfügen, einen weiteren privilegierten Kanal einzuräumen. Andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften würden in die Röhre schauen. Somit würden gerade diejenigen Religionsgemeinschaften, die bereits überreich mit Privilegien versorgt sind, auch im Social Web einen bevorzugten Status erhalten. Eine in mehrfacher Hinsicht problematische Angelegenheit.

Ausgeschlossen wären damit solche Religionsgemeinschaften, die den öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus nicht besitzen. Etwa die protestantischen Freikirchen.

Außen vor bleiben sollen offenbar auch atheistische Organisationen, weil sie keine anerkannten Religionsgemeinschaften sind. Aber auch hier liegen die Dinge nicht so einfach. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern etwa hat ein deutlich religionskritisches (manche würden sagen: atheistisches) Programm, ist aber als Weltanschauungsgemeinschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichgestellt und hat dementsprechend z. B. Anspruch auf Sendezeiten im bayerischen Rundfunk. Er könnte also mit einigem Recht ebenfalls ein Edelprofil beanspruchen.

Daneben gibt es nichtreligiöse Weltanschauungsgemeinschaften, die zwar den Körperschaftsstatus nicht besitzen, aber eine Gleichberechtigung mit Religionsgemeinschaften einfordern. Dazu gehört z. B. der Humanistische Verband Deutschlands, der in Berlin und Brandenburg den humanistischen Lebenskundeunterricht trägt.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wiederum versteht sich nicht als Weltanschauungsgemeinschaft und beansprucht daher keine Teilhabe an den Privilegien der Kirchen. Er tritt vielmehr für die Beendigung der Privilegierung von Religionen ein.

Und das ist die wohl wichtigste Frage in diesem Zusammenhang: Warum müssen die Kirchen, die mit staatlichem Kirchensteuereinzug, direkten staatlichen Zuwendungen, Präsenz im öffentlichen Rundfunk, staatlich finanziertem konfessionellem Religionsunterricht usw. überreich mit Privilegien versorgt sind, zusätzlich noch von einem Privatunternehmen ein kostenloses Edelprofil erhalten?

Es wird oft behauptet, die Kirchen würden das Wertefundament der Gesellschaft sichern. Dabei wird aber unterschlagen, dass sich die Werte der demokratischen Gesellschaft im Zeitalter der Aufklärung entwickelt haben, und dass die Religionskritik ein wesentliches Element der Aufklärung war und ist. Dogmatische Religion bedarf des Gegengewichts der Religionskritik. Eine einseitige Subventionierung von Religion erweist der Gesellschaft einen Bärendienst.

Wenn die VZs religiöse Profile zulassen, wären sie daher gut beraten, auch religionskritische Stimmen zu berücksichtigen, statt nur einigen ohnehin bereits über Gebühr privilegierten Religionsgemeinschaften einen bevorzugten Platz einzuräumen.

mehrblog.net berichtete bereits zur Ankündigung von VZnet und der besonderen Problematik im SchülerVZ.

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10 thoughts on “Vorfahrt für die Kirchen auch im Social Web?

  1. Die evangelischen und katholischen Kirchen haben in Deutschland etwa 50 Millionen Mitlgieder. Ich finde, das rechtfertigt eine gewisse Privilegierung.

    Ich kann schon ganz gut verstehen, dass StudiVZ keine Lust hat, hunderten Freikirchen jeweils ein kostenloses Edelprofil zu geben und bei jedem auch noch indirekt die Haftung dafür zu stragen (Störerhaftung).

    Deshalb hier jetzt die große Welle zu machen finde ich ein bisschen lächerlich.

  2. Pingback: IBKA

  3. @Adrian: sie haben bereits zig Privilegien, wie ja der Autor auch gesagt hat …

    Sehr schöner Artikel, sehr schöne verfasst und stimme auch mit dem Autor überein. Ist bloß schwierig dann festzulegen, wer in die VZs kommt und wer nicht, schließlich will man sicherlich Scientology nicht dabeihaben, während man anderen kleineren Glaubensgemeinschaften schon Zugang gewähren will…

  4. Die Tatsache, dass Kirchen (und zwar ganz parteiisch ausgewählt nur manche Kirchen) hier viel zu viele Privilegien haben, obwohl Kirchen von einer angeblich aufgeklärt denkenden und demokratischen Regierung kein einziges Privileg bekommen sollten, stört mich ebenso sehr stark.

    Allerdings sind gerade private Medien wie StudiVZ die meiner Ansicht nach einzige legitime Möglichkeit für die Kirche, ihr Image aufzupolieren. (Während großteils staatlich finanzierte, aber kirchlich geleitete Schulen, Unis und Krankenhäuser ein Skandal sind, aber eben das Image der Kirche in unserer Gesellschaft erheblich aufpolieren).

    Dass nur manche Kirchen ihr “Edelprofil” erhalten, ist natürlich parteiisch und somit nicht besonders fair – aber legitim, weil es nunmal eine private Plattform ist.

    Wobei das wiederum dem Image von StudiVZ schadet. Aber das ist deren eigene Entscheidungsfreiheit.

  5. Man kann doch nicht die staatlichen Privilegien der Kirchen mit einem Edelprofil im StudiVZ vergleichen. Die VZ-Gruppe hat sich überlegt, wo sie bei Religionsgemeinschaften die Grenze ziehen kann und will und hat das eben bei den traditionellen großen Kirchen getan. Da hat man ein objektives Kriterium und eine überschaubare Zahl, um sich nicht lauter Extremisten einzuladen. Hätte ich genauso gemacht.

  6. @Adrian StudiVZ hat sich einen ganzen Haufen Extremisten eingeladen. In der Pressemitteilung heißt es:

    Die VZ-Netzwerke schülerVZ, studiVZ und meinVZ bieten ab sofort staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, ein eigenes, kostenloses Edelprofil in Deutschlands größtem Netzwerk zu erhalten.

    (Quelle: http://www.presseportal.de/pm/62589/1463980/vz_netzwerke/)

    Die Anerkennung läuft auf Länderebene ab. Ich hab hier mal ein paar Listen zusammengefasst:

    1. Alt-Katholiken
    2. Christliche Wissenschaften in Berlin
    3. Die Christengemeinschaft
    4. Evangelische Brüdergemeine
    5. Evangelische Kirche
    6. Evangelisch-Methodistische
    7. Französische Hugenottenkirche
    8. Gemeinschaft d. Siebenten-Tags-Adventisten
    9. Griechisch-Orthodoxe Kirche
    10. Himmelfahrtskirche
    11. Israelitische Synagogengemeinde Adass Jisroel
    12. Jehovas Zeugen in Deutschland
    13. Johannische Kirche
    14. Jüdische Gemeinde zu Berlin
    15. Katholische Kirche
    16. Kirche Jesu Christi Der Heiligen Der Letzten Tage (Mormonen)
    17. Neuapostolische Kirche
    18. Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland
    19. Moskauer Patriarchat
    20. Selbständige Evangelisch Lutherische Kirche
    21. Verband Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten)
    22. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde “Bethel”
    23. Römisch-katholischer Ritus
    24. Griechisch-katholischer Ritus
    25. Armenisch-katholischer Ritus
    26. Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit
    27. Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg
    28. Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski
    29. Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung
    30. Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus
    31. Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava
    32. Koptisch-orthodoxe Kirche (Patriarchat Stockholm)
    33. Koptisch-orthodoxe Kirche (Patriarchat Kröffelbach)
    34. Gemeinde Gottes (Pfingstler)
    35. Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
    36. Kirche des Nazareners
    37. Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP)
    38. Anskar-Kirche
    39. Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland
    40. Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten- und Brüdergemeinden)
    41. Alt-Heilig-Katholische Kirche
    42. Apostolische Kirche – Urchristliche Mission Biblische Glaubens
    43. Brothaus in Stuttgart
    44. Calvary Chapel
    45. Christliche Versammlung
    46. Christliches Zentrum Karlsruhe
    47. Evangelisch-Lutherische Freikirche in Sehma
    48. Gemeinden Christi
    49. Internationale Gemeinden Christi
    50. katholisch-apostolische Gemeinden
    51. Orden der Mariaviten in Deutschland
    52. Norweger-Gemeinde
    53. Priesterbruderschaft St. Pius X.
    54. Remonstrantisch-Reformierte Kirche in Friedrichstadt

    + ca. 240 weitere (Meist Jüdische Gemeinden, Osteuropäische Kirchen oder Freikirchen)

    SO WIRD MAN IN DEUTSCHLAND STAATLICH ANERKANNTE RELIGIONSGEMEINSCHAFT

    Für die Anerkennung sind die Bundesländer zuständig, daher sind viele Religionsgemeinschaften nur in einzelnen Ländern anerkannt.

    Gemäß Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 und Absatz 7 Weimarer Reichsverfassung sind Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf ihren Antrag hin die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, wenn sie durch ihre „Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer“ bieten. Für die Bewertung im konkreten Einzelfall haben sich seit den fünfziger Jahren im Konsultationsprozess der Kultusministerkonferenz und der für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständigen Länderdienststellen sowie durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen folgende konkretere Verleihungsvoraussetzungen herausgebildet:

    1. Verfassung = Gemeindeordnung muss vorhanden sein und muss dem deutschen Recht entsprechen.
    2. Anzahl der Mitglieder: In der Regel wird von etwa 0,05% der Bevölkerung in einem Land ausgegangen (Daher haben sich viele Freikirchen zu verbänden zusammengeschlossen, die dann anerkannt wurden)
    3. Dauer = Es muss bereits seit mehr als 30 Jahren eine Gemeinde (Größe Egal) im jeweiligen Land geben.

    Alles in allem ist das also für viele Leute garnicht so schwer und wenn sogar die Piusbrüder anerkannt sind, kann man wohl kaum noch davon sprechen, dass sich StudiVZ die Extremisten vom Hals gehalten hat.

    Hinweiß: Dieser Kommentar wurde Aufgrund der durch die Länge verursachten Unübersichtlichkeit durch die Redaktion mit HTML-Elementen strukturiert

  7. Meiner Meinung nach sollten nur Gemeinschaften aufgenommen werden, die z.B. +75.000 Mitglieder/Anhänger haben.
    Mir fehlen z.B. Edelprofile von Organisationen wie den Pfadfindern.

    MfG Tim

  8. Ich verstehe nicht, was mit “Vorfahrt” gemeint ist… Vorfahrt hatten doch jede Mende Brand-Profiles, Politiker und Städte und Gemeinden – letztere übrigens kostenlos!! (Quelle: journalist 8/2009). Also ich finde es sinnvoll, dass es ein evangelisches Edelprofil. Wenn das so kommen sollte, wie ich es bei einem Kommentar in einem Diskussions-Fotoalbum auf dieser evangelischen Edelprofilseite gelesen habe, kann man dann ja vielleicht auf kurz oder lang die Religionszugehörigkeit angeben, beim eigenen Profil. Wenn man dann konfessionslos angibt, kann es ja auch ein Edelprofil “konfessionslos” geben. Ich glaube, die VZ Leute haben da mit diesem “staatlich anerkannt” einfach eine unqualifizierte Aussage gemacht.

  9. Lächerlich finde ich lediglich, dass in einem vorgeblich pluralistischen Land gewisse Vereine Privilegien genießen. Für sie sollte das gleiche Recht gelten wie für andere.

  10. Pingback: VZlog Jahresrückblick: August 2009 | VZlog

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