Lehrerin klagt gegen Benotung vor Bundesverfassungsgericht

Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die bereits in mehreren Instanzen gegen die  Bewertung von Lehrern im Internet mit Schulnoten klagte, will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Das erfuhr das Magazin ‘Focus‘ von Ihrem Anwalt. Zuletzt war die Frau mit ihrer Klage gegen die Webseite Spickmich.de vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der Bundesgerichtshof hatte vor einem Monat entschieden, dass Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen. Das Gericht verwarf damit die Revision der Lehrerin, deren Klage gegen die Betreiber des Bewertungsportals bereits vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert war. Vor dem höchsten deutschen Gericht will sie sich nun auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen, heist es.

Die Nutzer von spickmich.de können ihre Lehrer bewerten und zwar in den Kategorien “fachlich kompetent”, “gut vorbereitet”, “menschlich”, “motiviert” und “cool und witzig”. Die Kategorie “Sexy” wurde nach heftiger Kritik während der ersten Klage der Lehrerinn entfernt. Doch auch der Rest ging der Lehrerin zu weit; sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt

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