Das Landgericht Köln hat sämtliche Anträge von facebook in der Klage gegen StudiVZ als unbegründet zurückgewiesen. Bereits zu Beginn der Verhandlung schlug der Vorsitzender Richter Heinz Georg Schwitanski beiden Parteien vor, man solle sich nach Möglichkeit außergerichtlich auf die Beauftragung eines Gutachters einigen. Dieser solle durch einen Vergleich der Quellcodes der Kontrahenten feststellen, ob und was kopiert worden ist.
Da Facebook dem nicht zugestimmt hat und außerdem keine Beweise vorbringen konnte, wurden alle Anträge vom Gericht abgelehnt. Zwar stellte das Gericht “nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten” fest, aber sah keinen Schaden für Facebook, da die Nutzer nicht in dem Glauben seinen, sie befänden sich bei Facebook.
Ist ja toll, dass du morgens bloggst – aber die Rechtschreibung leidet wohl darunter ;O
Stimmt, nach 28 Stunden wach, sollte man nicht mehr bloggen
na ja, aber zwei Prozesse stehen ja noch bevor …
abwarten….
plant ihr eigentlich noch nen twitter-blog?
twitter verschiebt seine wartungsarbeiten aufgrund der wahlen / unruhen im iran
Ich glaub auch nicht das Facebook irgendwann gegen Studivz etc. etwas durchbekommt beim gericht
Also ich hoffe ja mal, dass FaceBook da endlich mal durchkommt, StudiVZ is einfach eine sau-schlechte Kopie!
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