Inhaltsübersicht zur Klageschrift

Da sich wahrscheinlich viele von euch die Klageschrift von StudiVZ gegen Facebook anschauen werden, haben wir hier ein kleines Inhaltsverzeichnis Vorbereitet. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die Seite im PDF (nicht auf Seitenzahlen, die auf den Seiten abgebildet sind).

1 Deckblatt (Kontaktinformationen etc.)
2 Was ist Facebook, Was ist StudiVZ, Was ist Holtzbrinck
4 Beschreibung von Facebook mit allen Funktionen
6 Facebooks AGBs (“Term of Service”)
8 Warum StudiVZ eine Facebook-Kopie ist. (Beweise von Spiegel Online, die URL in der Anklageschrifft gibt es nicht mehr)
11 Definition von Gruscheln (Dabei behauptet StudiVZ nicht zu wissen, was Gruscheln ist)
13 Verstöße gegen den “Computer Fraud and Abuse Act”
14 Verstöße gegen den “California Penal Code” Abschnitt 502
21 Facebook Beispielprofil
24 Facebook “Term of Use” April 2004
29 Facebook “Term of Use”, Juni 2005 
34 Facebook “Term of Use”, Januar 2006
39 Facebook “Term of Use”, Dezember 2006
47 Facebook “Term of Use” Aktuell
62 Login Felder von Facebook
64 Ein Profil in der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN”
66 Ein Profil auf Facebook
68 Datenschutz Bestimmungen der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN” (Eine Seite)
70 Datenschutzbestimmungen bei Facebook (5 Seiten)
76 Personensuche in der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN”
78 Personensuche bei Facebook
80 Gruppe in der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN”
84 Dieses Bild:
 
86 Ein TechCrunch Artikel
89 Noch ein Artikel (Ohne Quellenangabe)
90 Nochmal TechCrunch inklusive Pingbacks
96 Ein Blogpost zu der “Völkischer Beobachter” Geschichte
98 Eine ausführliche Zusammenfassung anderer Blogposts
111 Ein Deutscher Blogpost von unfehlbar

Klageschrift jetzt vollständig Online

Im Prozess Facebook Inc. gegen StudiVZ Ltd. (wir berichteten hier, hier, hierhier und hier) wurde jetzt die Klageschrift vollständig Online veröffentlicht. Bisher war das Dokument nur auf Papier beim Gericht sowie ausschnittsweise bei Facebook zu bekommen. Da wir alle keine Juristen sind, warten wir einfach mal auf eine Auswertung von Udo Vetter oder so. Netzwertig fasst einiege Interessante Punkte so zusammen:

-StudiVZ-Mitgründer Ehsan Dariani wird auf Seite 8 aus einem SpiegelOnline-Artikel von 2006 zitiert: “We may have oriented ourselves along the lines of the Facebook layout.” Darianis Aussagen werden noch an weiteren Stellen zitiert.

-Auf Seite 10 kommt in Punkt 35 zur Sprache, was ich bereits im ersten Artikel zur Klage angeführt hatte. Facebook verweist explizit auf die nicht gerade smarte Namensgebung bei einigen Stylesheets: “myfb” und “myfacebook”. Ebenso wird auf die damalige Fehlermeldung in StudiVZ hingewiesen, welche den Ordner “fakebook” offenbarte.

-Immer wieder wird auf deutsche Blogs verwiesen. Ein zusammenfassender Artikel von Karsten Wenzlaff und ein nicht mehr online erreichbarer Artikel von unfehlbar.net sind unter anderen als Anhang angefügt worden.

Die Klageschrift gibt es in einem Flash-PDF-Viewer und als Downlaod:

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Seltsames Angebot von Strato

Strato hat ein etwas seltsames Angebot: Wer sich auf web-dich.de registriert erhält eine kostenlose .de-Domain, die auf ein Community-Profil verweist. Das ganze ist 1 Jahr lang kostenlos und endetautomatisch nach Ablauf des Jahres. Außerdem gibt es die Emailadresse vorname@domain.de, die auf die in der Registrierung angegebene Emailadresse verweist. 

Die Domains sind allerdings Eigentum von Strato und man hat daher keinen Einfluss darauf, was nach dem Jahr damit passiert. Das ist vorallem dann ärgerlich, wenn man die Domain weitergegeben hat und auch die Emailadresse andren bekannt ist. Strato selbst weiß nach aussage der Pressestelle auch noch nicht, was nach dem Jahr mit den Domains passieren soll. Eine Übernahme in ein kostenpflichtiges Packet wird aber wahrscheinlich möglich sein.

Neues in Sachen Facebook

Wie Netzwertig berichtet, hat Facebook sein Design überarbeitet und sieht, wie ich finde, nicht mehr nach StudiVZ aus. Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Klage gegen StudiVZ noch funktioniert, da ein Wettbewerbsschaden nach dem Deutschen recht jetzt nur noch schlecht nach zu weisen sein dürfte. Außerdem verweist Netzwertig aus eine Rechtsanalyse bei rechtzweinull.

Achja, die taz schreibt, dass sowohl facebook als auch StudiVZ nur kopien sind!

StudiVZ klagt auch!

StudiVZ hat soeben eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sich das Unternehmen erstmals zu der Klage durch Facebook äußert. StudiVZ habe bereits am Freitag eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht, um feststellen zu lassen, dass Facebook im unrecht ist.

Hier die Pressemitteilung:

studiVZ: Stellungnahme zu US-Klage 

Berlin, 20. Juli 2008. Nach verschiedenen Medienberichten hat Facebook Inc. am 18.Juli 2008 bei einem kalifornischen Gericht Klage gegen studiVZ eingereicht.

Offensichtlich hielt Facebook es für angebracht, einzelne Medien intensiv über den Inhalt der Klage zu informieren. Diese ist studiVZ bislang nicht zugestellt worden. studiVZ kann und wird den Inhalt der Klageschrift daher nicht kommentieren. Die in den Medienberichten erhobenen Vorwürfe sind haltlos.

Im Vorfeld durch amerikanische Anwälte von Facebook erhobene Vorwürfe hatten studiVZ veranlasst, bereits am vergangenen Freitag Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart einzureichen. Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind.

Marcus Riecke, CEO von studiVZ Ltd., bezieht zu dem Vorgang wie folgt Stellung: “Nachdem es Facebook trotz aufwändiger Bemühungen bisher nicht gelungen ist, in Deutschland Fuß zu fassen, versucht man jetzt offenkundig, den Erfolg von studiVZ gerichtlich zu behindern.“

„Es gibt weltweit zahlreiche soziale Netzwerke. Facebook war nicht das erste und ist beileibe nicht das Einzige. Mit dem Versuch, studiVZ durch die Durchführung eines Prozesses ohne Erfolgsaussichten vor einem amerikanischen Gericht zu schädigen, erhebt Facebook im Prinzip den Anspruch auf ein weltweites Monopol bei sozialen Netzwerken. Dies ist vermessen und wird sich schnell entlarven. Wir sehen der Sache gelassen entgegen.“

Da wir hier keinen Juristen haben, wollen wir das ganze jetzt nicht interpetieren, aber bei “Sichelputzer” wurde das ganze schon gründlich zerlegt.

Via Netzwertig, bei denen wir uns zutiefst entschuldigen.

Facebook klagt gegen StudiVZ

Die Ähnlichkeiten zwischen StudiVZ und Facebook sind schon länger bekannt und StudiVZ Mitarbeiter sagen auch immer wieder, dass man sich bei der Gründung an Facebook orientiert habe. Bisher hat Facebook nicht darauf reagiert, jetzt aber hat Facebook hat StudiVZ vor einem Gericht im kalifornischen San Jose verklagt, mit dem Vorwurf, das geistige Eigentum von Facebook zu missbrauchen.

StudiVZ hat nicht nur Facebooks Features gestohlen, sondern auch das „Look and Feel“, das Design, große Teile der Website-Funktionalitäten und andere Eigentumsrechte wie Style Sheets“ heißt es in der Anklageschrift, die mittlerweile veröffentlicht wurde. Als Beweise führt facebook die Beispielprofile beider Netzwerke an, welche die Ähnlichkeit beweisen sollen:

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Kurzmeldung: Das sagt Facebook

Auf unsere Anfrage zur Klage gegen StudiVZ antwortet die Pressestelle von Facebook,  StudiVZ sei eine Kopie von Facebook sowohl was die Funktionen, das Konzept und das Design angeht. Die Seite sehe aus wie Facebook in Rot und dies verletze die Urheberrecht Facebooks und daher gehe Facebook am Obersten Gerichtshof von Kalifornien gegen StudiVZ vorgehen.

Update: Den Ausführlichen Beitrag gibt es hier

Kurzmeldung: Facebook verklagt StudiVZ

Vor wenigen Minuten meldet Techcrunch: “Facebook Sues German Social Network StudiVZ“ Die Klage wird vor dem Supreme Court von Kalifornien verhandelt, sollte sie angenommen werden. Da StudiVZ in den USA nicht direkt verklagt werden kann, wird wohl die Holtzbrinck Gruppe der Verklagte sein, da diese auch Assets in den USA haben.

Update: Die Financial Times zitiert Facebook mit der Aussage: 

seeking to end StudiVZ’s illegal activity to ensure that users are not confused and that Facebook’s reputation remains. (Ungefähr: “[Es ist das Ziel,] dass ende StudiVZ’s illegale Aktivitäten um zugewährleisten, dass die Nutzer nicht verwirrt werden und Facebooks Ansehen unversehrt bleibt)”

Weder StudiVZ noch die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck konnten bisher von der FT oder uns für eine Stellung nahme erreicht werden.

Ein schnelles Urteil wird es in diesem Prozess wohl nicht geben, Holzbrink sollte wohl aber schon anfangen ein paar Rücklagen anzusammeln, um bei eventuellen Schadenersatzforderungen nicht ganz überrascht dazustehen.

Update: Den Ausführlichen Beitrag gibt es hier