Von Felix am 29. Mai 2008 um 11:05

Wir haben uns mit dem Thema Politik im SchülerVZ neutral beschäftigt und können nun den ersten Trend vorstellen. Es wurden Pro-Partei Gruppen von den fünf größten Parteien in Deutschland gesucht und besonders betrachtet. (Übrigens, die NPD ist nicht mehr zu finden im SchülerVZ!) Wir haben 162 Gruppen mit insgesamt etwa 10.000 Mitgliedern ausgewertet und kommen zu einem durchaus interessanten Ergebnis.

Die CDU/CSU hat im SchülerVZ die absolute Mehrheit mit 52.3%, die SPD folgt mit 23.8%, dritt stärkste Partei wird die FDP mit 8.5% (siehe Grafik). Besonders interessant ist die Ähnlichkeit zu den Ergebnissen des ARD Deutschland Trends. Im SchülerVZ weicht nur die CDU/CSU stärker ab (15%). Die SPD liegt 3% unter der Zahl der ARD Ergebnisse. Grüne, FDP, Linke liegen außerdem jeweils etwas unter der Zahl. Die Linke ist dritt stärkste Partei mit 12%, in unserem Trend ist sie auf dem letzten Platz mit 7.5%.

Beachten müssen wir bei diesen Prozenten, dass in unsere Studie die anderen Parteien nicht mit eingeflossen sind (diese machen bei der ARD etwa 4 Prozentpunkte aus).

Mit diesem Ergebnis hätten wohl viele so nicht gerechnet. Anmerken müssen wir jedoch auch das die Fehlerquote hoch liegen kann. Problematisch könnte es bei Mitgliedschaften in mehr als einer Gruppe werden, da diese somit jeweils als eine Stimme gewertet wurde. Es gibt auch Vermutungen das die Grünen stärker sein können als hier aufgelistet.

Ein ausführlicher Bericht wird folgen.

[Wo sind denn die Bilder hin? Wir hatten einen kleinen Datenverlust...]

Untersuchungsanlage:

Grundgesamtheit: Mitglieder des SchülerVZs
Stichprobe: Mitglieder von Gruppen mit parteilichem Gedanken.
Erhebungsverfahren: Zählung von Gruppenmitgliedern in Pro-Partei Gruppen.
Fallzahl: etwa 10.000 Gruppenmitglieder
Erhebungszeitraum: 29 Mai 2008
Fehlertoleranz: 3 bis 8 Prozentpunkte

alle Angaben ohne Gewähr. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Auswertung vollkommen neutral und ohne absichtliche Verfälschung vollzogen wurde. ACHTUNG, diese Studie kann Fehler enthalten und kann von der Realität abweichen. Wir übernehmen keine Haftung.

Parteien:

ARD DeutschlandTrend

Trend Mai.

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Kommentare
Kommentar von Heike
am 3. Januar 2009

Wieso ist die NPD nicht mehr im SchülerVZ zu finden? Haben wir es hier mit Manipulationen nach DDR-Muster zu tun? Einheitspartei (SED) CDUSPDFDPGrüneDie Linken? Ein Unterschied ist wirklich nicht mehr feststellbar!

Kommentar von Michel
am 3. Januar 2009

@Heike: Die NPD Gruppen haben die Angewohnheit irgenwann mal ein gewisses Klientel anzuziehen das nicht wirklich verfassungskonform auszutauschen pflegt (siehe Punkt 7.8 der SchülerVZ AGB):

Unter keinen Umständen darf der Nutzer bei Nutzung des Services von schülerVZ gegen die geltenden Gesetze verstoßen oder den Service in einer Art und Weise nutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Nutzer von schülerVZ negativ beeinflußt.

Unbeschadet der eventuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Nutzers sind Inhalte insbesondere unzulässig, wenn sie:

  • Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches verwenden, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
  • zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  • eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise schildern, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,
  • grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
  • als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen,
  • den Krieg verherrlichen,

usw.

SchülerVZ nutzt verschiedene Metoden um solche Inhalte zu finden, Gruppen in denen sowas Auftritt, werden gelöscht.

Kommentar von Michel
am 3. Januar 2009

Achja, bei unseren Statistiken werden wie üblich nur Parteien/Kandidaten mitgezählt, die mehr als 5% der Gezählten erreichen, was bei der NPD glücklicherweise bisher nicht der Fall ist

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