Die Betreiber der Website bewerberVZ haben beim Deutschen Patent und Markenamt die Löschung der Marken “SchülerVZ” und “MeinVZ” beantragt. StudiVZ kann nicht gelöscht werden, da kein Markenschutz beantragt wurde. Grund dafür ist, das bewerberVZ von studiVZ Ltd. abgemanhnt wurde. In der Pressemitteilung heist es:
Sollte die Marke „schülerVZ“ im DPMA gelöscht werden, so können auch alle anderen abgemahnten Sitebetreiber Hoffnung schöpfen, Ihre alten Domain-Namen weiter verwenden zu dürfen.
studiVZ ltd. hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Sitebetreiber abgemahnt, die in Ihrem Domain-Namen das Kürzel des Wortes ‚Verzeichnis’ – kurz ‚VZ’ tragen.