Münsteraner Studenten bastelten an einer Webseite, die den Einstieg für Erstsemester-Studenten erleichtern sollte: ErstiVZ. Nur leider ist aus der Seite nichts geworden, da StudiVZs Anwälte die Macher der Webseite eine Abmahnung schickten in Höhe von knapp über 2.000 Euro (Spiegel Online berichtete). Bereits schon mal ging StudiVZ gegen das VZ-Markenzeichen vor: So ist die Seite Pokerfreunde.de seit Anfang Februar auch nicht mehr unter den Namen PokerVZ bekannt, weil dort die Anwälte von StudiVZ ebenfalls rechtlich vorgegangen sind.
Die Studenten, die das ErstiVZ geschaffen haben, wollten das Geld für die Abmahnung erst über eine Spenden-Aktion wieder einräumen. Jedoch einigten sich die Münsteraner Studenten und die StudiVZ-Anwälte außergerichtlich, dass die Gebühren der Abmahnung nicht mehr gezahlt werden müsse, da sich die Studenten „sehr kooperativ“ zeigten.
will mal schwer hoffen das es mit svzcommunity.net anders ist..
Diese Nachricht macht meinen bisherigen Abend doch noch lustig. Was sind bitteschön 2 000 Euro? Richtig, nichts! Zwei Monate kein Geld ausgeben und die Sache ist bezahlt, ansonsten 6 Monate sparen und der Spaß ist mit Zinsen bezahlt. Das wäre es mir wert gewesen die Seite weiterhin zu betreiben.
Achso, in diesem Blog fehlen mir persönlich Links zu Webseiten, die belegen, dass “VZ” markenrechtlich geschützt ist.
Wir haben ja nicht behauptet, das es Markenrechtlich geschützt ist. Die Behauptung stammt von StudiVZ.